| Arbeiten an der Costa Blanca |
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Leben wo andere Urlaub machen…
Wenn es vielleicht auch manchem so scheint, hier ist kein Schlaraffenland, in dem einem die gebratenen Hühner, - oder bei Vegetariern die reifen Trauben -, in den Mund fallen. Um Leben zu können, muss man, wie überall auf der Welt, arbeiten. Jeder, der glaubt, seine Tage faulenzend am Strand verbringen zu können und nur ab und zu mal ein bisschen was tun zu müssen, wird früher oder später auf die Nase fallen, und wahrscheinlich den Rückzug in die alte Heimat antreten müssen. Die Frage bleibt natürlich, welche Arbeitsbedingungen findet man hier vor, welche Chancen gibt es überhaupt. Eine der wesentlichsten Vorteile sind natürlich mehr oder weniger fundierte Kenntnisse in der spanischen Sprache. Beherrscht man zudem noch das an der Costa Blanca unter den Einheimischen gesprochene "valenciano", steigen die Chancen beträchtlich. Überhaupt, gute und möglichst vielseitige Sprachkenntnisse sind in dem Touristengebiet an der Mittelmeerküste sehr gefragt. Dabei bleibt es sich gleich, ob man ein Arbeitsverhältnis anstrebt oder sich selbstständig machen will. Ebenfalls für beide Fälle trifft zu, dass die besten Aussichten auf Erfolg im weiten Umkreis der Tourismusindustrie und im Handwerksgewerbe zu finden sind. Aber auch hier gilt, durchsetzen wird sich nur, wer bereit ist, hart zu arbeiten und eine gute Leistung zu bringen. Bürger aus den EU-Ländern können sich in Spanien niederlassen, ohne dass sie eine Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigung benötigen. Sie sind lediglich verpflichtet, sich an ihrem Wohnsitz beim Rathaus anzumelden. Die bislang geforderte "Tarjeta de Residencia" (Aufenthaltsgenehmigung) ist nicht mehr unbedingt nötig. Dennoch kann eine Aufenthaltsgenehmigung unter Umständen sinnvoll sein oder sogar erforderlich werden. Zum Beispiel ist jeder, der als Ausländer mit seinem Einkommen über 20.000 Euro liegt, verpflichtet, die "Tarjeta de Residencia" zu beantragen, da man ab dieser Einkommensgrenze in Spanien eine Einkommenssteuererklärung einreichen muss und hierfür ist die Aufenthaltsgenehmigung unbedingt erforderlich. Wer in Deutschland arbeitslosenversichert ist und Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe hat, kann unter bestimmten Vorrausetzungen seinen Anspruch mit nach Spanien nehmen. Für die Dauer von drei Monaten zahlt das Arbeitsamt in Deutschland weiterhin die Unterstützung, inzwischen kann man sich beim spanischen Arbeitsamt "INEM" als arbeitssuchend eintragen lassen. Hat man jedoch in dieser Zeit keinen Job gefunden, muss man nach Deutschland zurückkehren, um den Restanspruch nicht zu verlieren. Detaillierte Informationen hierzu erteilt natürlich das zuständige Arbeitsamt. Um eine passende Stelle zu finden, gibt es wie überall mehrere Möglichkeiten. Jobangebote findet man in den großen spanischen Tageszeitungen, wie El País oder El Mundo, in der regionalen Presse, beim spanischen Arbeitsamt und natürlich auch auf zahlreichen Seiten im Internet. Einige wollen wir Ihnen hier kurz vorstellen: Das spanische Arbeitsamt Eine der größten spanischen Online-Jobbörsen Die Jobsuchmaschine der renommierten Tageszeitung El País
Auch Zeitarbeitsfirmen spielen am spanischen Arbeitsmarkt eine nicht unbedeutende Rolle. Hier werden, kostenlos für die Arbeitssuchenden, befristete Stellen in fast allen Branchen vermittelt. Hier die Adressen der beiden großen Zeitarbeitsvermittler: Je nach Gegebenheit kann es auch sinnvoll sein, selbst eine Anzeige in der Lokalpresse oder im Internet zu schalten. Allzu zu hohe Illusionen sollte man an die Verdienstmöglichkeiten hierzulande allerdings nicht haben. Die Gehälter fallen im Allgemeinen wesentlich niedriger aus als in Deutschland. Deshalb streben viele Auswanderer danach, sich selbstständig zu machen und eine eigene Existenz aufzubauen. Vorsicht, ohne eine gute Geschäftsidee und die nötigen Kalkulationen und Vorbereitungen sollte man sich auf dieses Wagnis nicht erlassen, um keinen Schiffbruch zu erleiden. Jeder, der in Spanien selbstständig arbeitet, muss sich beim "Ministerio de Trabajo" (Arbeitsministerium) und "Asuntos Sociales" (Amt für soziale Angelegenheiten) als "Autónomo" anmelden. Im Gegensatz zu Deutschland ist jeder Selbstständige verpflichtet, einen Sozialversicherungsbeitrag für Krankenversicherung, Rente und Arbeitslosigkeit zu leisten. Dieser liegt mindestens bei 225 Euro pro Monat. Eine Vergünstigung für "Geringverdiener" existiert in Spanien nicht. Als Alternative besteht die Möglichkeit zur Gründung einer S.L. Sie ist in etwa gleichzusetzen mit unserer deutschen GmbH und hat unter anderem den Vorteil, dass die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist. Das hierfür erforderliche Stammkapital beträgt in etwa 3.006 Euro. Nach dem neuen spanischen GmbH-Gesetz aus dem Jahr 1995 ist auch die Einmanngesellschaft gestattet, also eine Gesellschaft mit lediglich einem einzigen Gesellschafter. Allerdings gibt es bei dieser Gesellschaftsform zahlreiche Sonderregelungen, so dass es in der Regel empfehlenswerter ist, zwei Gesellschafter einzusetzen, wobei einer lediglich eine symbolische Beteiligung zu halten braucht. Das Gesellschaftskapital muss bei der Gründung anhand einer Bankbescheinigung nachgewiesen werden. Dazu kommen anwaltliche Beratungskosten, Notargebühren und die Eintragung im Handelsregister, sowie eine Steuer in Höhe von 1% des Gesellschaftskapitals. Wir hoffen, wir Ihnen einen kleinen Überblick auf die hiesigen Gegebenheiten verschaffen können. Natürlich können wir an dieser Stelle nicht auf alle Details eingehen, wir wollen Ihnen lediglich einen Überblick verschaffen. Nähere Einzelheiten finden Sie auch unter der Rubrik "Arbeit und Bildung" auf unserer Partnerseite www.auswandern.com. Noch ein Schlusswort am Rande: Das Leben an der Costa Blanca ist teilweise härter als in Deutschland, aber wer sich hier erst einmal eingelebt hat, weiß, dass es auch schöner ist…
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Viele Menschen träumen davon, dort zu leben, wo andere Urlaub machen, im sonnigen und milden Klima an der Costa Blanca. Wer nicht hier nicht als Rentner seinen Lebensabend verbringen kann oder genügend Kapital zur Verfügung hat, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, dem bleibt wohl oder übel nichts anderes übrig, als eine Möglichkeit zum Geldverdienen zu suchen.

